Angela Merkel zum Wasauchimmer
rbecher 24. August 2009
Via das Portal zur Wahl der Piratenpartei im Blogformat bin ich in diesem Eintrag auf jenes Kurz-Interview von Angela Merkel gestoßen, welches ursprünglich von der meinVZ/StudiVZ-Wahl-Redaktion geführt wurde. Diese Kurz-Interviews befassen sich mit Fragen, die Nutzer der Community stellen. Diesmal geht es um die Piratenpartei. Die genaue Frage war wohl
“Ist der neuerliche Erfolg der Piratenpartei ein Grund für Sie, sich mit den Themen Urheberrechtsreform und Schutz der Grundrechte im Internet besonders zu beschäftigen?”
Frau Merkels Antwort seht ihr hier:
Kurzes Transkript:
Die Existenz der Piratenpartei ist für uns ein Grund, sich mit den Fragen des Internets zu beschäftigen, und damit auch mit Fragen des Urheberrechts und des Schutzes der Grundrechte. Beim Urheberrecht ist es ja so, dass bei aller Freiheit im Internet, die wir ja auch wollen -wir wollen ja, dass die Menschen die Möglichkeiten nutzen können- natürlich Produkte trotzdem geschützt sein müssen.
Es ist für uns ganz selbstverständlich, dass bei gegenständlichen Produkten wir immer wissen, dass die Designer, die das entwickelt haben, auch ihren patentrechtlichen Schutz haben. Und es müssen natürlich auch die Kreativen, die Künstler die Möglichkeit haben, dass sie von ihrer geistigen Leistung etwas haben und deshalb werden die Fragen des Urheberschutzes immer wieder auf der Tagesordnung bleiben mit der Weiterentwicklung der medialen Welt.
Und ich glaube, jeder sieht auch ein, dass es auch eine kulturelle Frage ist: Man kann nicht einfach alles rauben, was andere sich ausgedacht haben.
Was den Schutz der Grundrechte anbelangt, so ist dieser Schutz umfassend, das heißt, wir können nicht das Internet ausnehmen von unserem Grundrechtsschutz und deshalb findet natürlich die Meinungsfreiheit auch dort ihre Grenzen, wo unsere Grundrechte, also auch die Grundrechte einzelner Anderer in Frage gestellt würde.
Mal von vorne:
Gleich im ersten Absatz suggeriert uns Frau Merkel, dass es um die Frage geht, ob Produkte geschützt seien oder nicht. Das ist allerdings gar nicht der Fall!
Zum Einen geht es beim Urheberrecht eben genau nicht um Produkte, sondern um Werke. Die Unterscheidung mag an der Stelle haarspalterisch erscheinen, macht aber eben genau der Unterschied zwischen Produktrecht und Urheberrecht aus.
Zum Zweiten bestreitet niemand, und die Piratenpartei als Allerletztes, dass kulturellen Werke ein gewisser Schutz zusteht, sondern es geht in der aktuellen Debatte darum, dass dieser Schutz
- auch mal bei den Künstlern ankommt und nicht bei den Verwertern (a.k.a. die Industrie), zumal man dieser heutzutage eben nicht mehr zwingend bedarf, und
- diese Schutzrechte in einem sinnvollen Verhältnis zur Realität stehen müssen, und das ist nicht der Fall.
Beide Aspekte werden von den etablierten Parteien gerne und schnell ausgeblendet, sobald die Musikindustrie genügend jammert (Bestechung möchte ich erst vorwerfen, wenn sie nachgewiesen ist). Fakt ist, dass die eigentlichen Kulturschaffenden sträflichst ausgebeutet werden.
Nehmen wir an, ich schreibe jetzt mit 24 ein Buch. Dann lebe ich fröhlich, bis ich 100 bin und dann trifft mich der Schlag. Dann wären -nach der aktuellen Gesetzgebung- noch meine Ur-Ur-Ur-Ur-Enkel berechtigt, von den Tantiemen, die mein Werk einbringt, zu leben. Das sind mal eben sechs Generationen. Da muss man sich als intelligenter Mensch doch an den Kopf fassen, oder? Womit bitte soll das gerechtfertigt sein?
Auf der anderen Seite nämlich steht eine ganze Weltbevölkerung, die mein Buch eben nicht frei kopieren, Passagen zitieren und paraphrasieren können. Egal, welcher Philosophie man nun folgt, um “Intellectual Property” zu rechtfertigen, sei es die Arbeitstheorie von Locke, die Pflichtethik von Kant oder der utiliaristische Ansatz, ist die weltweit etablierte Gesetzgebung schlichtweg überzogen. Zu diesem Ergebnis bin ich übrigens nicht selbst gekommen, sondern der finnische Ethikforscher Kai Kimppa in seiner Dissertation. Bei Pavel findet ihr eine umfassende und erschöpfende Zusammenfassung und Einführung in diesen etwas verwirrenden Teil der Philosophie.
Soviel allein zum ersten Absatz ….
Im zweiten geht es aber genauso verwirrt weiter. Lassen wir für den Moment mal beiseite, dass Designer keinen Patentschutz genießen. Der nächste Satz ist leider einfach nur eine Sammlung von Allgemeinplätzen.
Und natürlich ist Kultur eine kulturelle Frage, aber: Erstens ist “Raub” in mehr Hinsichten der falsche Begriff, als man sich spontan ausdenken kann. Und es geht nicht darum, etwas wegzunehmen, sondern Inhalte zu kopieren. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und in noch einem Punkt irrt sich Frau Merkel: Doch, man kann. Und man sollte können und dürfen. Denn nur so kann sich Kultur entwickeln. Das ist der zentrale Aspekt der Diskussion. Schade, dass unsere Bundeskanzlerin das nicht verstanden hat.
Im letzten Absatz geht Frau Merkel dann auf die Grundrechte ein. Hier wird es allerdings noch verworrener, denn:
Hauptsächlich die Regierungparteien reden davon, im Internet die Grundrechte zu beschneiden, die CDU/CSU vornedran. Und unsere Bundeskanzlerin weiß davon nichts?
Des Weiteren ist eben die Meinungsfreiheit auch eins der Grundrechte und wird (meines laienhaften juristischen Wissens nach) insbesondere eingeschränkt durch den zweiten Absatz des Artikels 5 des GG, wo es heißt
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(Zitat nach dejure.org)
Fakt ist, dass es an keiner Stelle in dieser Debatte darum ging, dass einzelne oder ganze Gruppen im Internet die Meinungsfreiheit missbrauchen, um Anderen ihrer Grundrechte zu berauben. Und, Frau Merkel, die Urheberrechtsgesetze und auch die Patentgesetze zählen nicht zu den Grundrechten.
Nimmt man das Interview also nur ein bisschen auseinander, bleibt keinerlei verwertbare Substanz übrig. Eigentlich schade.
Wenn das die Merkel wüsste!
Die Partei, die sich tatsächlich mit diesen Fragen beschäftigt, und das nicht nur vortäuscht, kennt ihr alle. Am 27. September könnt ihr Flagge setzen und zeigen, dass ihr eine Politik, die nur ausweicht und Grundrechte weiter beschneidet, nicht duldet.
Und noch einen Rat kann ich euch geben: Nehmt die Politik persönlich, regt euch auf und werdet wütend!
- Andere , Immaterialgüterrecht , Piraten
- 6 Kommentare
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Der Ron hat ja nen Blog :p
Und dann noch so Politisch! Gib es zu du bist nen Steineschmeisser….
Das Urheber- und Patentrecht zählt zu den Eigentumsrechten. In Artikel 14 I S. 1 GG heißt es:
“Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.”
Das Grundgesetz ist dergestalt aufgebaut, dass die Artikel 1 bis 19 unter “I. Grundrechte” aufgeführt sind. Das Recht auf Eigentum ist also ein Grundrecht. In Artikel 14 I S. 2 GG heißt aber auch:
“Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.”
Ebenso, wie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (“Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”) unterliegt das Grundrecht des Eigentums auch seinen Schranken.
Interessant ist allerdings Artikel 14 II GG:
“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Diesen Teil des Grundrechtsartikels 14 wird in der Politik (und natürlich bei den Wohlhabenden) viel zu wenig beachtet. Aber genau hier liegt durchaus auch die rechtliche Grundlage für die Novellierung des Urheberrechts.
@Thorsten:
Also hier versteckt sich die Verankerung des deutschen Urheberrechts in Kants Pflichtethik. Interessant ist, dass hier diese Verankerung auch konsequent weiter geführt wird und, da stimme ich dir durchaus zu, neben einer Grundlage vor allem eine Rechtfertigung für eine Novellierung bietet.
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